Netzentgelte und Netzzugang

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Gas

Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2027) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Wir weisen darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2027 gemäß § 20 Abs. 1 S.1 EnWG wegen der zum 07.10.2026 noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum 01.01.2027 nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum 07.10.2026 veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab 01.01.2027 verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet.

Vorläufiges Preisblatt Gas 01.01.2027

 

Preisblätter Netzentgelte Gas

Preisblatt Gas 01.01.2026
Preisblatt Gas 01.01.2025

 

Lieferantenrahmenvertrag Gas
Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 1: Preisblätter
Anlage 2: Kontaktdatenblatt
Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
Anlage 6: § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmungen

 

Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung (Entsperrung)
Anlage 8: Sperrung/Entsperrung nach KoV 15
Anlage 8.1: Mustersperrauftrag nach KoV 15
Anlage 8.2: Antwort auf Sperrauftrag nach KoV 15
Anlage 8.3: Auftrag Entsperrung nach KoV 15
Anlage 8.4: Rückmeldung Entsperrung nach KoV 15

 

Nachweis der Anmeldung für Lieferer von Erdgas
Nachweis der Anmeldung für Lieferer von Erdgas

 

Nachweis Wiederverkäufer
Nachweis Wiederverkäufer 2025
Nachweis Wiederverkäufer 2022

 

Verfahrensbeschreibung
Verfahrensbeschreibung
Verfahrensspezifische SLP-Parameter

 

Bilanzausgleich
§ 21 Abs. 2 Nr. 9 GasNZV

Die Regeln für den Bilanzausgleich und Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und die Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden, entsprechen der Grundlage des Beschlusses BK7-08-002 (Grundmodell der Ausgleichsleistung und Bilanzierungsregeln im Gassektor – GABI Gas)

 

Zertifikat zur 1:1 Marktkommunikation (Backup für AS4)
Zertifikat Gas

 

Informationen zur Umsetzung der Marktkommunikation
Die Kommunikation im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas“ vom 20.08.2007 (BK7-06-067) erfolgt ab dem 01.10.2009 über folgende E-Mail-Adresse:
netz-gas@edifact.stadtwerke-emsdetten.de

Für allgemeine Anfragen oder Mitteilungen steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
netz@stadtwerke-emsdetten.de

 

Florian Ansmann
02572 202-203
E-Mail