Herbstferien im Hallenbad
Testpflicht für Schüler*innen

Aufgrund der Herbstferien werden die Schüler*innen in den Schulen nicht auf Corona getestet. Daher sieht die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW auch bei diesen Personen einen Nachweis vor.

Aus diesem Grund müssen auch Schüler*innen in den Herbstferien vom 11.10.21 bis 24.10.21 einen Test oder Immunisierungsnachweis vorweisen.

Kinder bis zum Schuleintritt benötigen weiterhin keinen Test, sie sind getesteten Personen gleichgestellt.