Preisblätter ab 01.10.2011 / Gewerbe

PREISE FÜR DIE VERSORGUNG VON GEWERBEKUNDEN MIT ERDGAS

Gültig ab dem 1. Oktober 2011
Die Stadtwerke Emsdetten GmbH (nachfolgend „Stadtwerke" genannt) bietet Gewerbekunden Gas zu den jeweils geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Emsdetten GmbH für den Gasverbrauch von Gewerbekunden bis 1,5 Mio. kWh" zu nachstehenden Preisen an.

1. Art der Versorgung

Die Stadtwerke stellen aus ihrem Versorgungsnetz derzeit Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von etwa Ho = 12,0 kWh/m3 und einem Messdruck des Gases von p = 23 mbar, gemessen hinter dem Gaszƒhler, zur Verfügung.

2. Gaspreise, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben, Erdgassteuer

Der Gaspreis setzt sich bei den Gewerbepreisen aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) und bei dem Kleinverbrauchspreis aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die nachstehend aufgeführten Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Auf diese Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz (19 % ab dem 01.01.2007) zusätzlich berechnet. Die zzt. gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,550 Cent/kWh netto ist in den Preisen enthalten.

Konzessionsabgaben

Die Gaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 für Sondervertragskunden 0,03 Cent/kWh (brutto 0,04 Cent/kWh).

2.1 Gewerbepreise


  Netto Brutto
2.1.1 Kleinverbrauchspreis K
Messpreis je Monat   3,00 Euro 3,57 Euro
Arbeitspreis   6,55 Cent/kWh 7,79 Cent/kWh
2.1.2 Grundpreis G I
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   7,00 Euro 8,33 Euro
Arbeitspreis   5,10 Cent/kWh 6,07 Cent/kWh
2.1.3 Grundpreis G II
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   10,00 Euro 11,90 Euro
Arbeitspreis   4,74 Cent/kWh 5,64 Cent/kWh
2.1.4 Grundpreis G III
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   13,80 Euro 16,42 Euro
Arbeitspreis   4,59 Cent/kWh 5,46 Cent/kWh

2.1.5 Bei einem Jahresverbrauch €ber 50.000 kWh wird anstelle des Grund- und Arbeitspreises ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kWh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 50.000 kWh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt (zzt. netto 4,9212 Cent/kWh, einschl. Umsatzsteuer 5,8562 Cent/kWh).

2.2 Die angegebenen Bruttopreise wurden kaufmännisch gerundet.

2.3 Die Stadtwerke führen die sog. Bestabrechnung für die in den vorstehenden Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 genannten Preise durch. Gewerbekunden werden danach von den Stadtwerken in jedem Abrechnungsjahr mit ihrem Jahresverbrauch zu dem Preis abgerechnet, der für sie am günstigsten ist. Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh wird automatisch der Preis nach Ziffer 2.1.5 abgerechnet.

2.4 Gewerbekunden, deren Jahresverbrauch unter 10.000 kWh liegt, werden automatisch nach den Preisen der Grundversorgung abgerechnet. Diese werden unter den Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 geführt.

2.5 Für den Zahlungsverzug und die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung stellen die Stadtwerke folgende Kosten pauschal in Rechnung:

 bruttonetto1
Mahnung2 3,00 Euro 3,00 Euro
Nachinkasso/Direktinkasso2 15,00 Euro 15,00 Euro
Unterbrechung der Versorgung2
Bei Außensperrungen wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
45,45 Euro 45,45 Euro
Wiederherstellung der Versorgung
- innerhalb der gültigen Geschäftszeiten
45,45 Euro 54,09 Euro
- außerhalb der gültigen Geschäftszeiten
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
Zinssatz bei Zahlungsverzug:
gem. § 288 I BGB für Verbraucher 5 % über dem Basiszinssatz
gem. § 288 II BGB für Unternehmer 8 % über dem Basiszinssatz

1) Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer
2) Für diese Paulschale fällt keine Umsatzsteuer an

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1 Die Gewerbepreise gelten für alle Gewerbekunden.

3.2 Sofern ein Gewerbekunde Haushalts- und Gewerbegas über einen Zähler bezieht, wird er nach den in Ziffer 2.1 genannten Preisen abgerechnet. Der Gewerbekunde hat den Stadtwerken die für diese Preiseinstufung notwendigen Angaben unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die Verhältnisse, die für die Preisbildung maßgebend waren, geändert haben, ohne dass dies den Stadtwerken mitgeteilt worden ist, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten Preisen und den auf Grund des Ergebnisses der Prüfung zu zahlenden Preisen für den gesamten Zeitraum seit der letzten Feststellung der Preise nachberechnet werden.

3.4 Für jeden zusätzlichen Zähler, dessen Aufstellung durch persönliche Wünsche des Gewerbekunden notwendig wird, ist ein pauschaler Zuschlag zu zahlen, und zwar
bis zu 6 m3 Eichleistung Netto 3,00 Euro/Monat, einschl. MwSt 3,57 Euro
über 6 m3 Eichleistung Netto 3,50 Euro/Monat, einschl. MwSt 4,17 Euro

3.5 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die verbrauchten kWh werden wie folgt ermittelt:
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken festgelegt wird.

3.6 Bei Änderung der Gaspreise während eines Abrechnungszeitraumes kann der für die neuen Preise maßgebliche Gasverbrauch zeitanteilig unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen abgerechnet werden. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.

3.7 Die neuen Preise gelten ab dem 1. Oktober 2011. Gleichzeitig treten die bisherigen Preise vom 1. Oktober 2010 außer Kraft.

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