Preisblätter ab 01.10.2011 / Haushalt

ALLGEMEINE PREISE FÜR DIE GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG MIT ERDGAS

Gültig ab dem 1. Oktober 2011
Die Stadtwerke Emsdetten GmbH bietet Gas zu der jeweils geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)" einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen" zu nachstehenden „Allgemeinen Preisen" an.

1. Art der Versorgung

Die Stadtwerke stellen aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von etwa Ho = 12,0 kWh/m3 und einem Messdruck des Gases von p = 23 mbar, gemessen hinter dem Gaszähler, zur Verfügung.

Gaspreise, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben, Erdgassteuer

Der Gaspreis setzt sich bei den Grundpreistarifen aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) und bei dem Kleinverbrauchstarif aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die nachstehend aufgeführten Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Auf diese Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz (19 % ab dem 01.01.2007) zusätzlich berechnet. Die zzt. gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,550 Cent/kWh netto ist in den Preisen enthalten.

Konzessionsabgaben

Die Gaspreise nach "Allgemeinen Preisen" enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinde abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992:

- bei Gaslieferungen ausschließlich zum Kochen und zur Warmwasserbereitung in Gemeinden

    Nettopreis einschl.Umsatzsteuer
(MwSt) 19 %
bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent/kWh 0,61 Cent/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,61 Cent/kWh 0,73 Cent/kWh
- bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent/kWh 0,26 Cent/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,27 Cent/kWh 0,32 Cent/kWh

2.1 Haushaltstarife


  Netto einschl.Umsatzsteuer
(MWST) 19%
2.1.1 Kleinverbrauchstarif K (bis 3.310 kWh)
Messpreis je Monat   3,00 Euro 3,57 Euro
Arbeitspreis   6,55 Cent/kWh 7,79 Cent/kWh
2.1.2 Grundpreistarif H I (bis 10.000 kWh)
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   7,00 Euro 8,33 Euro
Arbeitspreis   5,10 Cent/kWh 6,07 Cent/kWh
2.1.3 Grundpreistarif H II (bis 30.400 kWh)
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   10,00 Euro 11,90 Euro
Arbeitspreis   4,74 Cent/kWh 5,64 Cent/kWh
2.1.4 Grundpreistarif H III (bis 50.000 kWh)
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises   13,80 Euro 16,42 Euro
Arbeitspreis   4,59 Cent/kWh 5,46 Cent/kWh

2.1.5 Bei einem Jahresverbrauch über 50.000 kWh wird anstelle des Grund- und Arbeitspreises ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kWh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 50.000 kWh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt (zzt. Netto 4,9212 Cent/kWh, einschl. Umsatzsteuer 5,8562Cent/kWh).

2.2 Die angegebenen Bruttopreise wurden kaufmännisch gerundet.

2.3 Die Stadtwerke führen die sog. Bestabrechnung für die in den vorstehenden Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 genannten Tarife durch. Haushaltskunden werden danach von den Stadtwerken in jedem Abrechnungsjahr mit ihrem Jahresverbrauch zu dem Tarif abgerechnet, der für sie am günstigsten ist. Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh wird automatisch der Tarif nach Ziffer 2.1.5 abgerechnet.

2.4 Für den Zahlungsverzug und die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung stellen die Stadtwerke folgende Kosten pauschal in Rechnung:

 nettobrutto 1
Mahnung2 3,00 Euro 3,00 Euro
Nachinkasso/Direktinkasso2 15,00 Euro 15,00 Euro
Unterbrechung der Versorgung2
Bei Außensperrungen wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
48,83 Euro 48,83 Euro
Wiederherstellung der Versorgung
- innerhalb der gültigen Geschäftszeiten
48,83 Euro 58,11 Euro
- außerhalb der gültigen Geschäftszeiten
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
   

gem. § 288 I BGB für Verbraucher 5 % über dem Basiszinssatz
gem. § 288 II BGB für Unternehmer 8 % über dem Basiszinssatz

1) Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer
2) Für diese Pauschale fällt keine Umsatzsteuer an

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1 Die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung gelten für alle Haushaltskunden.

3.2 Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die Verhältnisse, die für die Preisbildung maßgebend waren, gerundert haben, ohne dass dies den Stadtwerken mitgeteilt worden ist, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten Preisen und den auf Grund des Ergebnisses der Prüfung zu zahlenden Preisen für den gesamten Zeitraum seit der letzten Feststellung der Preise nachberechnet werden.

3.3 Für jeden zusätzlichen Zähler, dessen Aufstellung durch pers†nliche W€nsche des Haushaltskunden notwendig wird, ist ein pauschaler Zuschlag zu zahlen, und zwar
bis zu 6 m3 Eichleistung Netto 3,00 Euro/Monat, einschl. MwSt 3,57 Euro
über 6 m3 Eichleistung Netto 3,50 Euro/Monat, einschl. MwSt 4,17 Euro

3.4 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die verbrauchten kWh werden wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken festgelegt wird.

3.5 Bei Änderung der Gaspreise während eines Abrechnungszeitraumes kann der für die neuen Preise maßgebliche Gasverbrauch zeitanteilig unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen abgerechnet werden. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.

3.6 Die neuen Preise gelten ab dem 1. Oktober 2011. Gleichzeitig treten die bisherigen Preise vom 1. September 2010 außer Kraft.

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